a:– Sie können sechs Monate vor erreichen des Mindestalters (17J.) mit der Führerscheinausbildung beginnen, da Sie erst dann den Führerschein bei der zuständigen Behörde beantragen können. Es ist empfehlenswert den Antrag gleich zu Beginn der Ausbildung zu stellen, da die Bearbeitung im Regelfall ca. 6-8 Wochen in Anspruch nimmt.