ÖffnungszeitenMontag bis Samstag: 8:00 bis 20:00 Uhr
Triftstraße 18,60528 Frankfurt am Main
  • de
  • de

Häufig gestellte Fragen

q&a

Antworten finden Sie in unserer Liste der häufig gestellten Fragen

  • q:1. Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?

    a:– Sie können sechs Monate vor erreichen des Mindestalters (17J.) mit der Führerscheinausbildung beginnen, da Sie erst dann den Führerschein bei der zuständigen Behörde beantragen können. Es ist empfehlenswert den Antrag gleich zu Beginn der Ausbildung zu stellen, da die Bearbeitung im Regelfall ca. 6-8 Wochen in Anspruch nimmt.

  • q:2. Was benötige ich für die Anmeldung in der Fahrschule?

    a:– Zunächst einmal sollten Sie für die Anmeldung mit einem Personalausweis erscheinen, damit wir Ihre Personalien aufnehmen und die benötigten Formulare ausfüllen können. Ein Erziehungsberechtigter ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterschrift für den Ausbildungsvertrag kann auch nachgereicht werden, dazu geben wir Ihnen den Vertrag einfach mit nach Hause.

  • q:3. Was brauche ich zur Beantragung meines Führerscheins bei der Behörde?

    a: a) Personalausweis oder Reisepass , b) Antrag mit Fahrschulstempel, c) Sehtest oder augenärztliches Zeugnis, d) Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs, e) Ein biometrisches Lichtbild

  • q:4. Wie lange dauert es, bis ich die Führerscheinausbildung abschließe?

    a:– Im Normalfall 3-5 Monate. Zeitentscheidend ist aber jeder selbst. Wenn Theorie und Praxis innerhalb der Sollstunden absolviert werden und die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, sind 4 Monate realistisch.

  • q:5. Was ist BF17?

    a:– Durch die Phase des begleiteten Fahrens sollten Fahranfänger die Möglichkeit erhalten, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor Sie alleine fahren dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.

  • q:6. Was sind die Voraussetzungen für die Begleitperson?

    a:min. 30 Jahre alt, min. 5 Jahre oder länger in Besitz einer Fahrerlaubnis, max.1 Punkt in Flensburg

  • q:7. Wann darf ich die theoretische Prüfung antreten?

    a:Die Theorieprüfung darf abgelegt werden, wenn, die vorgeschriebene Anzahl an Theoriestunden (14x) in der Fahrschule besucht werden,der Fahrlehrer überzeugt ist, dass der Fahrschüler die benötigten Kenntnisse besitzt, der Fahrlehrer eine Ausbildungsbescheinigung für die Theoriestunden ausgestellt hat,der amtliche Prüfauftrag für den Fahrschüler bei der Prüfstelle TÜV eingetroffen ist.

  • q:8. Wann darf ich die praktische Prüfung antreten?

    a:– Nachdem du deine Theorieprüfung bestanden und dein Fahrlehrer dich für die praktische Prüfung vorbereitet hat, wird dir dein Fahrlehrer mitteilen, wann die Prüfung stattfinden wird.

  • q:9. Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

    a:– Bestehst du eine Prüfung nicht, kannst du diese nach min. 14 tagen wiederholen. Du musst die Prüfung dann noch einmal bezahlen.

  • q:10. Wie lange sind meine Unterlagen gültig?

    a:– Dein Prüfauftrag ist 1 Jahr ab der Genehmigung gültig. Bestehst du die Theorieprüfung innerhalb dieses Jahres nicht, musst du erst einen neuen Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Ab dem Tag der bestandenen Theorieprüfung verlängert sich dein Prüfauftrag nochmals um 1 Jahr. Du musst dann innerhalb dieses Jahres die praktische Prüfung bestehen.

  • q:11. Wann werde ich von der Prüfung ausgeschlossen?

    a:Wenn du dich nicht ausweisen kannst, Wenn keine Ausbildungsbescheinigung vorliegt sowie dein Prüfauftrag, Bei Betrug, Wenn die Behörde deinen Antrag zurückzieht z.B. wegen einer Schwarzfahrt etc.

  • q:12. Was sind die Sonderfahrstunden und was beinhalten die Sonderfahrstunden?

    a:– Sonderfahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese werden nach der Grundausbildung durchgeführt. Unter der Grundausbildung verstehen wir die Fahrstunden in der Stadt. Die Sonderfahrstunden beinhalten, 5x Überlandfahrten , 4xAutobahnfahrten ,3x Nachtfahrten

Top